Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Bakalova und Bakalova, Nikolay und Katerina Brauhausstr. 2, 93149 Nittenau, StNr.:248 / 202 / 41262 |
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 28.05.2026 |
03.06.2026 bis 18.06.2026 | 09431 382 - 166 |
