Skip to main content

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Bakalova und Bakalova, Nikolay und Katerina
Brauhausstr. 2, 93149 Nittenau,
StNr.:248 / 202 / 41262

Einkommensteuerbescheid 2022 vom 28.05.2026

03.06.2026 bis 18.06.2026 09431 382 - 166